Das Beteiligungskonzept
Die vorliegenden Beteiligungskonzepte unterscheiden sich von vielen vergleichbaren Fondsgesellschaften, weil hier die Limited Partnership (mit den deutschen Kommanditisten) nicht allein oder gemeinsam mit Partnern eine unbekannte Immobilie neu erwirbt, sondern sich an bestehenden Eigentumsverhältnissen beteiligt.
Das Konzept sieht vor, dass vom Eigenkapitalwert (durch Gutachten, unabhängige Marktanalysen oder vergleichbare Verkäufe bestätigt) ein Prozentsatz von durchschnittlich 50% an deutsche Kommanditisten verkauft wird. In besonderen Fällen können bis maximal 90% Eigentumsanteile an deutsche Kommanditisten verkauft werden, wenn die US Partner, zum Beispiel aus steuerlichen Gründen höhere Anteilsverkäufe vornehmen wollen – aber nur dann, wenn die amerikanischen Partner ein besonderes Risiko bezüglich der Hypothek übernehmen. Konkret bedeutet das, dass sie die Hypothek übernehmen und in der von den Darlehensgebern geforderten Höhe persönlich verbürgen. Außerdem müssen die amerikanischen Partner den deutschen Kommanditisten vorrangige Ausschüttung gewähren und sowohl ihre persönlichen Entnahmen (aus Gewinnbeteiligungen und Verkäufen) als auch ihren eigenen Kapitalrückfluss hinter die Ausschüttung und den Kapitalrückfluss der deutschen Kommanditisten stellen. Die Wirtschaftspläne müssen belegen, dass die vorrangigen Ausschüttungen an die deutschen Kommanditisten aus dem Nettobetriebsergebnis (alle Einnahmen minus aller Kosten und abzüglich Darlehenszins – und Tilgung) gewährleistet sind. Die Nachrangigkeit der Entnahmen und Gewinne ist für die bisherigen Eigentümer und zukünftigen Partner eine hohe Motivation der optimalen Vermietung und Werterhöhung der Immobilie.